Gefährdungs-
beurteilung
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet jeden Unternehmer zur Durchführung einer Beurteilung der Arbeitsbedingung und in deren Rahmen auch zu einer Beurteilung der Gefährdungen. Der Unternehmer muss dabei die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit beurteilen, entsprechende Maßnahmen ableiten, diese auf ihre Wirksamkeit kontrollieren und bei Bedarf anpassen. Der Prozess der Gefährdungsbeurteilung sowie die Ergebnisse müssen angemessen dokumentiert werden.
"§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben."
Arbeitsschutzgesetzt - ArbSchG
Ich unterstütze Sie hierbei, bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung bei Auslegung von neuen Arbeitsplätzen, Prüfung von bestehenden Arbeitsplätzen oder Erstinbetriebnahme einer Maschine
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