Konformitäts-
bewertung

Sie möchten ein neues oder gebrauchtes Produkt in den Markt bringen aber haben Fragen bzw. tätigen Aussagen wie diese: 

  • Brauche ich eine CE Kennzeichnung für mein Produkt ?
  • Betrifft mich die neue Allgemeine Produktsicherheitsverordnung 2023/988? 
  • Was muss ich alles tun, um eine CE Konformität festzustellen?
  • Welche Unterlagen brauche ich für eine CE Kennzeichnung ?
  • Ich spare mir die CE Kennzeichnung, dass ist zu teuer
  • Ich als Kleinstunternehmer muss nichts in Richtung Produktsicherheit tun
  • Bisher ist auch nie was passiert, deshalb muss ich nichts tun
  • Welche EU-Richtlinien und Normen muss ich einhalten, um mein Produkt auf dem europäischen Markt zu verkaufen ?
  • Ich habe eine CE konforme Maschine gekauft, aber möchte sie umbauen bzw herrichten. Was ist eine "wesentliche Veränderung" und was habe ich zu beachten?

Bei allen Fragen ist zu beachten, dass der Gesetzgeber hier klare Regeln getroffen hat, die für alle Hersteller gelten.

 

"§ 1 Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz ist anzuwenden, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden."

"§ 3 Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt

(1) Sofern ein Produkt einer oder mehreren Rechtsverordnungen nach § 8 Absatz 1 unterliegt, darf es nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es

1. die in den Rechtsverordnungen vorgesehenen Anforderungen erfüllt und

2. die Sicherheit und Gesundheit von Personen oder sonstige in den Rechtsverordnungen nach § 8 Absatz 1 aufgeführte Rechtsgüter bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung nicht gefährdet."

Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) : 27.07.2021

Ich unterstütze Sie im kompletten Produktentwicklungsprozess in Bezug auf Produktsicherheit

Die Schritte zur EG-Konformitätserklärung

Beratung, Sichtung & Recherche

Sichtung der vorhanden Dokumente und Erstellung einer Checkliste

Ermittlung der bestimmungsgemäßen Verwendung

Richtlinien- und Normenrecherche anhand der vorhanden Systeminformationen

Identifizierung der Gefahrstellen

Erstellung von Risikobeurteilungen und Risikominderung nach EN ISO 12100

Review der erkannten Risiken und Minderungsmaßnahmen im Team 

Auslegung der Sicherheits-
funktion

Auslegung der nötigen Sicherheitsfunktionen nach EN ISO 13849-1 und Bestimmung des resultierenden Performance Level

Support bei der Auslegung der Systemarchitektur

Berechnung des erreichten Performance Levels mit SISTEMA

Betriebsanleitung

Prüfung der Betriebsanleitung auf Vollständigkeit bezüglich: 

Sicherheitshinweise und Warnungen gem. EN 82079-1 und EN 3864
 

EG-Konformitäts-erklärung

Erstellung einer EG- Konformitätserklärung inklusive CE- Kennzeichnung entsprechend der ermittelten Richtlinie oder DIN EN ISO 17050-1

Zusätzliche Dienste

Prüfung nach einer "wesentlichen Veränderung" bei einem Umbau einer gebrauchten Maschine gem. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (ab 20. Januar 2027 Maschinen-verordnung 2023/1230)

Vorbereitung auf die Umstellung auf die Maschinenverordnung 2023/1230
 

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